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Vermieter

Vorgehensweise

Der Eigentümer ist verpflichtet, selbst mit einem Sachverständigen seiner Wahl Kontakt aufnehmen. Die Kosten für den Energiepass gehen zu Lasten des/der Antragsteller(s).

Jeder Eigentümer eines Wohngebäudes erhält ein Originalexemplar des Energiepasses für das jeweilige Wohngebäude.

Bei einem Eigentümerwechsel muss der Energiepass im Original dem neuen Eigentümer ausgehändigt werden. Bei einem Mieterwechsel muss dem neuen Mieter eine beglaubigte Kopie des Energiepasses ausgehändigt werden. Kauf- oder Mietinteressenten müssen die Möglichkeit haben, den Energiepass einzusehen.

Vorteile der Energiepässe

  • Vermieter oder Verkäufer bekommen mit dem Energiepass ein zusätzliches Marketinginstrument.
  • Eigentümer können mit den enthaltenen Modernisierungsempfehlungen die nächsten Schritte bei der Sanierung planen.
  • Kauf- oder Mietinteressierte können bei der Wohnungs- oder Haussuche verschiedene Objekte direkt vergleichen.
    Seit dem 01.07.2012 müssen in Immobilienanzeigen zum Verkauf oder zur Vermietung in den kommerziellen Medien die Energieeffizienzklasse und die Wärmeschutzklasse des Wohngebäudes angegeben werden.
  • Wohnungsunternehmen erhalten eine Entscheidungshilfe für die zukünftige Instandsetzung und Modernisierung Ihrer Objekte.

Können die Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus sich weigern sich an den Kosten des Energiepasses zu beteiligen?

Nein, denn der Energiepass wird immer für das komplette Gebäude ausgestellt sowohl beim Einfamilienhaus als auch beim Mehrfamilienhaus. Der Energiepass muss vom Bauherrn bzw. Bauträger, dem jetzigen Eigentümer bzw. Eigentümergesellschaft in Auftrag gegeben werden und letztere müssen auch die Erstellungskosten tragen. Weiter muss der originale Ausweis beim Eigentümerwechsel dem neuen Eigentümer übergeben werden. Beim Mieterwechsel muss eine (beglaubigte) Kopie des Energiepasses vorgelegt werden.

Wird ein Energiepass benötigt, müssen sich sämtliche Eigentümer an den Kosten beteiligen. Eine Verweigerung kann zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen haben.

 

Was passiert wenn der Energiepass nicht vorgelegt wird?

  • Wenn dieser von der Verordnung verlangt wird, macht der Eigentümer sich strafbar.
  • Baugenehmigungen werden verweigert, wenn dem Antrag kein Energiepass beiliegt.
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