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Der Eigentümer ist verpflichtet, selbst mit einem Sachverständigen seiner Wahl Kontakt aufnehmen. Die Kosten für den Energiepass gehen zu Lasten des/der Antragsteller(s).
Jeder Eigentümer eines Wohngebäudes erhält ein Originalexemplar des Energiepasses für das jeweilige Wohngebäude.
Bei einem Eigentümerwechsel muss der Energiepass im Original dem neuen Eigentümer ausgehändigt werden. Bei einem Mieterwechsel muss dem neuen Mieter eine beglaubigte Kopie des Energiepasses ausgehändigt werden. Kauf- oder Mietinteressenten müssen die Möglichkeit haben, den Energiepass einzusehen.
Nein, denn der Energiepass wird immer für das komplette Gebäude ausgestellt sowohl beim Einfamilienhaus als auch beim Mehrfamilienhaus. Der Energiepass muss vom Bauherrn bzw. Bauträger, dem jetzigen Eigentümer bzw. Eigentümergesellschaft in Auftrag gegeben werden und letztere müssen auch die Erstellungskosten tragen. Weiter muss der originale Ausweis beim Eigentümerwechsel dem neuen Eigentümer übergeben werden. Beim Mieterwechsel muss eine (beglaubigte) Kopie des Energiepasses vorgelegt werden.
Wird ein Energiepass benötigt, müssen sich sämtliche Eigentümer an den Kosten beteiligen. Eine Verweigerung kann zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen haben.