00352 – 27 28 15 38 | mycon@mycon.lu
Als Wohngebäude gelten solche, in denen mehr als 90% der Energiebezugsfläche als Wohnraum genutzt werden (alternativ kann auf den „cadastre vertical“ des „règlement ministériel du 21/01/2010 Mémorial A n°9“ zurückgegriffen werden). Das Verhältnis Wohnfläche zur Nichtwohnfläche ist somit für die Einstufung des Gebäudes in Wohngebäude oder Nichtwohngebäude ausschlaggebend.
Der Energiepass ist Bestandteil jedes Bauantrags bei
Auch bei wesentlichen Renovierungen, die nicht baugenehmigungspflichtig sind, ist der Energiepass obligatorisch.
Einige wenige Ausnahmen sind von der großherzoglichen Verordnung und somit auch von der Energiepasspflicht ausgenommen:
Es gibt zwei Verfahren zur Berechnung von Nichtwohngebäude-Energiepässen.
Unabhängig davon ob Verbrauchspass oder Bedarfspass:
Werden weniger als 90% der Energiebezugsfläche zu Wohnzwecken genutzt, muss ein zusätzlicher Energiepass (Wohnbau Verordnung) für die zu Wohnzwecken genutzte Fläche erstellt werden. Dies ist oftmals der Fall bei Mehrfamilienhäuser, Residenzen und Wohnungsgebäuden, die bisher nicht zum Wohnbau gezählt wurden.
Die Energieausweise von Nichtwohngebäuden werden immer für das gesamte Gebäude erstellt.
Die Zertifizierung der Energieeffizienz von Zweckbauten berücksichtigt die komplette Gebäudetechnik wie Beleuchtung, Lüftung, Heizung, Klima, Luftbe- und entfeuchter und setzt daher umfangreichere Analysen voraus.